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Gründung oder Niederlassung von Unternehmen 

Die Märkte Maghreb und des Nordafrika bieten aufgrund ihres schnellen Wachstums und der politischen Veränderungen, aber auch dank des Rohstoffreichtums, große und bislang selten erkannte Potenziale für ausländische Unternehmen. Wir helfen Ihnen dabei, diese Potenziale zu erkennen und interessante Geschäftsmodelle zu entwickeln. Dazu gehört auch, die Märkte zu kennen, ihre Akteure einzuordnen und die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einflüsse sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen. Hierfür bieten wir unsere Expertise.

 

Wenn Sie ein Unternehmen in einem Land Nordafrikas oder des Nahen Osten gründen wollen, bzw. eine Niederlassung Ihrer Firma einrichten möchten, dann müssen Sie eine Vielfalt an rechtlichen Bestimmungen und administrativen Schritten berücksichtigen und in Kauf nehmen. In Algerien müssen Sie z.B. die Regel 49/51 beachten, wonach eine juristische Person nach algerischem Recht mit 51% an der zu gründenden Gesellschaft oder Niederlassung beteiligt werden muss. Für den Reibungslosen Ablauf Ihrer Gründung oder Niederlassung stehen wir Ihnen beratend zur Seite und bieten unsere aktive Unterstützung in der Umsetzung und der Findung eines geeigneten Partners an. Im Rahmen der Regel 49/51 bieten wir auch die Möglichkeit einer Zusammenarbeit in Form eines Joint Venture an. Wir beraten Sie zudem zu Geschäfts- und Strategieplänen.

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Algérie


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